Eine Verhaltenstherapie ist in Phasen gegliedert. In den ersten Sitzungen soll herausgefunden werden, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und ob eine Psychotherapie erfolgversprechend ist. Bei entsprechender Notwendigkeit einer Behandlung wird ein Therapieantrag bei der Krankenkasse gestellt.

ABLAUF

Einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren sie telefonisch unter Tel. 03381 – 7969134 (meist Anrufbeantworter) oder per Email kontakt@lamla-psychotherapie.de, ich melde mich dann schnellstmöglich zurück. (Ich antworte auf jede Email, bitte ggf. auch im Spam-Ordner nachschauen!)

 

Zum Erstkontakt bringen Sie bitte die Chipkarte ihres Kindes, sowie alle vorhandenen wichtigen Dokumente (z.B. Arztbriefe, Entwicklungsberichte, Zeugnisse) mit. Ein Überweisungsschein vom Kinder-/Hausarzt ist nicht notwendig.

Sollte ein Sorgeberechtigter am Erstgespräch nicht teilnehmen können, so bringen sie bitte unbedingt eine von demjenigen unterschriebene Einverständniserklärung für die Behandlung mit.

 

Mittels einem ausführlichen Erstgespräch und maximal 4 weiteren Terminen (psychotherapeutische Sprechstunde) erfolgt eine frühzeitige diagnostische Abklärung, um heraus zu finden, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, welche behandelt werden sollte oder ob andere Unterstützungsangebote (z.B. durch eine Beratungsstelle) sinnvoll sind.

 

Sollte aufgrund einer akuten psychischen Krise eine Psychotherapie dringend notwendig sein, kann sich eine Akutbehandlung anschließen. Diese ist nicht genehmigungspflichtig durch die Krankenkasse (nur anzeigepflichtig), so dass unmittelbar mit einer Behandlung begonnen werden kann.

 

Weitere 2 bis 6 probatorische Sitzungen dienen dazu, heraus zu finden, ob Patient und Therapeut zueinander “passen” (eine Art „Probestunden“). Außerdem wird der Behandlungsumfang (Kurz- oder Langzeittherapie), sowie der Behandlungsplan besprochen und entsprechend eine Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt. Hierfür ist zusätzlich durch den Kinderarzt abzuklären, ob körperliche Ursachen zugrunde liegen (sog. Konsiliaruntersuchung).

 

Nach erfolgreicher Genehmigung einer Kurz- oder Langzeittherapie findet diese in der Regel 1 mal pro Woche für 50 Minuten statt. Eine Kurzzeittherapie ist unterteilt in Kurzzeittherapie 1 und Kurzzeittherapie 2 und umfasst je 12 Stunden mit dem Kind und 3 Stunden mit den Bezugspersonen (insgesamt 24 Stunden + 6 Stunden). Für eine Langzeittherapie werden 60 und 15 Stunden beantragt. Relevante Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld (neben den Eltern z.B. auch Erzieher und Lehrer) werden unbedingt eng in die Behandlung einbezogen.

 

Eine Psychotherapie kann nicht nur als Einzel- oder Gruppentherapie, sondern auch als Kombinationsbehandlung durchgeführt werden. Dazu nehmen die Patienten in der Regel einmal in der Woche an einer Gruppenbehandlung teil (z.B. soziales Kompetenztraining, Konzentrationstraining) und erhalten begleitend, je nach Notwendigkeit und Absprache, einzeltherapeutische Sitzungen.

KOSTEN

Die verhaltenstherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist von den gesetzlichen Versicherungsträgern, von den Beihilfestellen und den Privatkassen anerkannt. Die Kosten für die Behandlungen werden deshalb nach Antragstellung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, von den Beihilfestellen anteilig und den Privatkassen entsprechend der Vertragsbedingungen (bitte erkundigen sie sich im Vorfeld über die aktuellen Bedingungen ihrer Privatkasse bzw. Beihilfestelle).

Wenn sie sich dafür entscheiden, die Behandlungskosten selbst zu tragen, kommt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zur Anwendung.

 

 

Die Kosten für Behandlungen werden nach Antragstellung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.