Mittels einem ausführlichen Erstgespräch und maximal 4 weiteren Terminen (psychotherapeutische Sprechstunde) erfolgt eine frühzeitige diagnostische Abklärung, um heraus zu finden, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, welche behandelt werden sollte oder ob andere Unterstützungsangebote (z.B. durch eine Beratungsstelle) sinnvoll sind.
Sollte aufgrund einer akuten psychischen Krise eine Psychotherapie dringend notwendig sein, kann sich eine Akutbehandlung anschließen. Diese ist nicht genehmigungspflichtig durch die Krankenkasse (nur anzeigepflichtig), so dass unmittelbar mit einer Behandlung begonnen werden kann.
Weitere 2 bis 6 probatorische Sitzungen dienen dazu, heraus zu finden, ob Patient und Therapeut zueinander “passen” (eine Art „Probestunden“). Außerdem wird der Behandlungsumfang (Kurz- oder Langzeittherapie), sowie der Behandlungsplan besprochen und entsprechend eine Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt. Hierfür ist zusätzlich durch den Kinderarzt abzuklären, ob körperliche Ursachen zugrunde liegen (sog. Konsiliaruntersuchung).
Nach erfolgreicher Genehmigung einer Kurz- oder Langzeittherapie findet diese in der Regel 1 mal pro Woche für 50 Minuten statt. Eine Kurzzeittherapie ist unterteilt in Kurzzeittherapie 1 und Kurzzeittherapie 2 und umfasst je 12 Stunden mit dem Kind und 3 Stunden mit den Bezugspersonen (insgesamt 24 Stunden + 6 Stunden). Für eine Langzeittherapie werden 60 und 15 Stunden beantragt. Relevante Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld (neben den Eltern z.B. auch Erzieher und Lehrer) werden unbedingt eng in die Behandlung einbezogen.
Eine Psychotherapie kann nicht nur als Einzel- oder Gruppentherapie, sondern auch als Kombinationsbehandlung durchgeführt werden. Dazu nehmen die Patienten in der Regel einmal in der Woche an einer Gruppenbehandlung teil (z.B. soziales Kompetenztraining, Konzentrationstraining) und erhalten begleitend, je nach Notwendigkeit und Absprache, einzeltherapeutische Sitzungen.