In einer psychotherapeutischen Behandlung werden auf Grundlage einer therapeutisch gestalteten Beziehung strukturierte Gespräche und andere Ausdrucksmöglichkeiten (wie z. B. das Spiel, das Malen bei jüngeren Kindern) genutzt, um sich mitzuteilen. Die Sorgeberechtigten werden eng in die therapeutische Arbeit einbezogen. Es werden keine Medikamente eingesetzt!

WAS IST VERHALTENSTHERAPIE?

Die Verhaltenstherapie ist eine von mehreren psychotherapeutischen Grundorientierungen. Sie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen seiner Lebensgeschichte und seiner aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird der Patient zur aktiven Veränderung seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht. Die Wirksamkeit der Verhaltenstherapie ist bei vielen psychischen Krankheiten und Problemen wissenschaftlich belegt.

WIE LANGE MUSS MAN AUF EINEN THERAPIEPLATZ WARTEN?

Je nach Auslastung der Praxis bemühe ich mich, zeitnah Termine für ein Erstgespräch zu vergeben. Reine diagnostische Fragestellungen, ohne Therapieanliegen (z. B. “Hat mein Kind eine Rechenstörung?”) können von mir relativ zeitnah abgeklärt werden. Auf einen Therapieplatz muss man hingegen manchmal eine längere Zeit warten. 
Bitte haben sie Verständnis dafür, dass ein Teil der Termine auch vormittags vergeben wird.

WAS BEDEUTET TRAUMATHERAPIE?

Trauma bedeutet Verletzung und meint, dass ein oder mehrere Ereignisse mit großer Bedrohung einhergegangen sind und intensive Gefühle wie z. B. Hilflosigkeit ausgelöst haben. Dabei ist es ganz individuell, was von einem Menschen als traumatisch erlebt wird. In vielen Fällen können traumatische Erfahrungen von allein “überwunden” werden. Wenn jedoch Symptome auftreten, die den Alltag deutlich beeinträchtigen (z. B. Alpträume, Vermeidungsverhalten, Ängste, Wiedererleben des Traumainhalts – sog. Flashbacks), dann ist es sinnvoll eine Traumatherapie zu beginnen.

Eine Traumatherapie untergliedert sich dann in 3 Phasen: Zunächst geht es darum, Stabilität und Sicherheit herzustellen und Ressourcen zu aktivieren. Mittels verschiedener psychotherapeutischer Techniken soll erreicht werden, dass ein Abstand zu den traumatischen Erlebnissen geschaffen und Kontrolle über die Symptomatik erlangt wird. Diese Phase dauert unterschiedlich lang und kann ggf. den größten Teil der Therapie ausmachen. Im nächsten Schritt erfolgt die Trauma – Exposition, d. h. es geht um ein dosiertes und kontrolliertes Wiedererleben einiger zentraler Aspekte des Traumas. In Abhängigkeit vom Alter des Kindes/Jugendlichen werden hierzu verschiedene Methoden eingesetzt. Zuletzt erfolgt die Integration der traumatischen Erlebnisse in die eigene Lebensgeschichte. Es werden neue Bewältigungsstrategien entwickelt und ggf. Trauerarbeit geleistet.

KANN ICH ALS JUGENDLICHER AUCH OHNE MEINE ELTERN EINE THERAPIE MACHEN?

Ja, ab einem Alter von 16 Jahren kann man sich ohne das Wissen bzw. die Zustimmung der Eltern/Sorgeberechtigten einen Termin geben lassen.

WAS MUSS ICH ZUM ERSTEN TERMIN MITBRINGEN?

Mitzubringen ist die Chipkarte des Kindes/Jugendlichen, sowie alle vorhandenen wichtigen Dokumente wie z. B. Arztbefunde, Entwicklungsberichte, aktuelles Zeugnis. Nicht notwendig ist ein Überweisungsschein.

 

Sollte ein Sorgeberechtigter am Erstgespräch nicht anwesend sein können, so bringen sie bitte unbedingt von demjenigen eine Einverständniserklärung für die Behandlung mit.

WANN SOLLTE ICH ZUM PSYCHOTHERAPEUTEN GEHEN?

Die menschliche Entwicklung ist von rasanter Entwicklung und zahlreichen Veränderungen geprägt, d.h. Kinder und Jugendliche haben viele Entwicklungsaufgaben zu meistern. Durch bestimmte Lebensereignisse wie z. B. Umzug, Trennung der Eltern, zwischenmenschliche Konflikte oder Erkrankungen können sich zusätzliche Herausforderungen ergeben. Meist können Familien schwierige Ereignisse oder Entwicklungsphasen aus eigener Kraft überstehen, wenn jedoch Probleme längere Zeit anhalten, diese die weitere Entwicklung gefährden oder einen Leidensdruck auslösen, ist es sinnvoll, sich professionelle Hilfe zu suchen.

Gründe für die Kontaktaufnahme mit einem Psychotherapeuten können sein:

  • Aggressives und aufsässiges Verhalten (z. B. Probleme bei der Regeleinhaltung, Wutausbrüche, aber auch Lügen, Stehlen, Weglaufen etc.)
  • Angststörungen (z. B. Angst vor: Tieren, Prüfungen, sozialen Situationen, Trennungsangst)
  • Anpassungsprobleme (z. B. nach Trennung/Scheidung der Eltern, Tod einer Bezugsperson)
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme (ADHS/ADS)
  • Ausscheidungsstörungen (Einnässen, Einkoten)
  • Chronische Erkrankungen (z. B. Asthma, Allergien, Neurodermitis)
  • Depressionen (sozialer Rückzug, Traurigkeit, negative Gedanken etc.)
  • Essstörungen (Magersucht, Bulimie, etc.)
  • Lern- und Leistungsprobleme (z. B. Lese-Rechtschreibstörung, Rechenstörung)
  • Psychosomatische Störungen (z. B. Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Bauchschmerzen ohne körperliche Erkrankung)
  • Schulverweigerung (z. B. aufgrund von Mobbing, Ängsten, Überforderung)
  • Selbstverletzendes Verhalten (wie beispielsweise Ritzen)
  • Traumatische Belastungen (z. B. sexueller Missbrauch, Gewalterleben, Naturkatastrophen, Unfälle)
  • Zwangsstörungen (z. B. häufiges Kontrollieren oder Händewaschen, sich ständig aufdrängende Gedanken)

WERDEN BEZUGSPERSONEN IN DIE THERAPIE EINBEZOGEN?

Die wichtigen Bezugspersonen werden eng in die therapeutische Arbeit mit dem Kind einbezogen, ebenso auch auf Wunsch in der Arbeit mit Jugendlichen. Denn sie sind die Experten für das Kind! Alle dürfen mitwirken, daraus ergeben sich viele Ideen und die Möglichkeit, neue Wege zu probieren und Bewährtes zu schätzen.

WAS PASSIERT, WENN ICH EINEN TERMIN NICHT WAHRNEHMEN KANN?

Für einen erfolgreichen Praxisablauf ist es wichtig, dass Therapietermine rechtzeitig telefonisch oder per Mail abgesagt werden (mind. 24 Stunden vorher), da ich sonst leider ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen muss.

WAS GENAU HEIßT SCHWEIGEPFLICHT?

Als Psychotherapeutin unterliege ich, genauso wie z. B. ein Arzt, der Schweigepflicht. Somit ist alles, was in der Therapie besprochen wird oder passiert vertraulich und darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis an andere (z. B. Eltern, Lehrer, Erzieher) weitergeben werden.
Psychotherapeuten dürfen sich jedoch mit anderen Psychotherapeuten austauschen und beraten (Supervision, Intervision), wenn die Patientendaten so weitergegeben werden, dass nicht zu erkennen ist, um wen es sich handelt (anonymisierte Form).

BEGRIFFS-WIRRWARR: WO IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINEM PSYCHOLOGEN, PSYCHIATER UND PSYCHOTHERAPEUTEN?

Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist ein durch das Psychotherapeutengesetz vom 1. Januar 1999 geschützter Begriff. Nur wer als Arzt, Psychologe oder Pädagoge eine mindestens 3-jährige psychotherapeutische Ausbildung erfolgreich durchläuft und mit einer Approbation abschließt, darf diese Bezeichnung verwenden.
Ein Psychiater studiert Medizin und absolviert anschließend eine Facharztausbildung in Psychiatrie und Psychotherapie. Er darf unter anderem Psychotherapien durchführen, Medikamente verschreiben und körperliche Untersuchungen durchführen.
Ein Psychologe hat nach seinem Psychologiestudium nicht gleich eine Behandlungserlaubnis für die Durchführung von Psychotherapien, es sei denn, er absolviert nach seinem Studium die eben genannte psychotherapeutische Ausbildung. Man Unterscheidet dabei den Psychologischen Psychotherapeuten, der in der Regel nur Erwachsene behandelt vom Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, der ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln darf.
Auch ein (Sozial-)Pädagoge hat die Möglichkeit nach seinem Studium diese psychotherapeutische Ausbildung zu absolvieren, kann dabei aber nur die Behandlungserlaubnis für Kinder und Jugendliche erwerben.

WIE ERREICHE ICH DIE PRAXIS?

Meine Praxis befindet sich direkt angrenzend an den Nicolaiplatz in einer ruhigen Seitenstraße. Man erreicht die Praxis sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Straßenbahnlinien 1, 2, 6 und Buslinien W und H, Haltestelle Nicolaiplatz oder Plauer Straße). Für die Anfahrt mit dem Auto empfiehlt sich der große öffentliche Parkplatz auf dem Nicolaiplatz.
Die Praxisräume befinden sich im Erdgeschoss und sind hell und modern eingerichtet. Für Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer besteht die Möglichkeit, den Eingang über den Hof zu nutzen, der nahezu barrierefrei ist (eine kleine Stufe).